Wann ist ein Dozent Scheinselbstständig?

Beitragsbild: Wann ist ein Dozent Scheinselbstständig?

Es gibt so einiges, was angehende Dozenten beachten müssen. Zumindest, wenn man in die Selbstständigkeit startet und noch nicht allzu gut Bescheid weiß. Das Wort “Scheinselbstständigkeit” taucht dabei immer auf. Was es für dich bedeutet und die Frage: “Wann ein Dozent scheinselbstständig ist”, klären wir in diesem Artikel.

⚠️ Ich biete keine Rechtsberatung. Alle Inhalte des Artikels sind meine persönlichen Erfahrungen und spiegeln lediglich meine Meinung zum Thema. Die Inhalte können nicht pauschal für alle gelten, daher wende dich mit konkreten Fragen oder bei Problemen an einen Anwalt.

Wann ist ein Dozent Scheinselbstständig?

Grundsätzlich existieren ziemlich viele Urteile zum Thema Scheinselbstständigkeit. Wenn ein Dozent ins Spiel kommt, der über einen Honorarvertrag seinen Dienst tut, sind sich die meisten Gerichte einig, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt.

Hierbei gibt es einige Aussagen vom Sozialgericht Stuttgart:

  • Der Dozent darf nicht in den Betrieb “eingegliedert” werden.
  • Eine zu hohe, persönliche Abhängigkeit deutet auf Scheinselbstständigkeit hin.
  • Wenn der Dozent auf die Lehrpläne achtet und sich danach richtet, ist er nicht gleich weisungsabhängig.
  • Die meisten Bildungsträger geben nur Themen vor, aber der Dozent kann eine selbstständige Unterrichtsgestaltung durchführen und ist daher in seiner Entscheidung frei.

Die Pressemitteilung kann über deJure.org abgerufen werden.

Wer klärt die Frage, wann ein Dozent Scheinselbstständig ist oder nicht?

Wer nicht weiß, ob sein Verhältnis zum Auftraggeber eine abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit ist, muss diese Frage schnellstmöglich klären. Die Folgen können, zumindest erst mal für den Auftraggeber, in relativ schwere Konsequenzen enden. Wird die abhängige Beschäftigung festgestellt, gibt es beispielsweise einen Zeitpunkt X, zu dem die Beschäftigung festgestellt wurde. Dann müssen Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge seit diesem Zeitpunkt X geleistet werden.

Hier ist der § 7a (Anfrageverfahren) im SGB IV zu beachten. Für die Entscheidung wird ein Antrag an den Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) gestellt, der Bund ist von Rechts wegen damit beauftragt über solche Anträge zu entscheiden.

Anträge können von folgenden Gruppen gestellt werden:

  • Auftraggeber (Als ‘Arbeitgeber’)
  • Auftragnehmer (Als ‘Arbeitnehmer’)

Es existieren auch optionale Antragsverfahren, die beispielweise durch den Rentenversicherungsträger durchgeführt werden. Oder, wenn die Krankenkasse einen Antrag auf Familienversicherung prüft.

Abweichend kann die Versicherungspflicht in die Sozialversicherung auch erst mit dem Tag der ‘Urteilsbekanntgabe’ durch den DRV eintreten.

Statusfeststellungsverfahren: Wie erkenne ich, ob ich Scheinselbstständig bin?

Merkmale einer Scheinselbstständigkeit bei Dozenten gibt es viele. Nicht jeder der folgenden Punkte muss zwangsläufig auch auf eine Scheinselbstständig hinweisen. Die Liste ist auch nicht abschließend.

  • Du erhältst konkrete Weisungen des Auftraggebers.
  • Du wirst in das Unternehmen eingegliedert.
  • Du musst an Konferenzen teilnehmen.
  • Es existieren keine weiteren Auftragnehmer (oder sehr wenige) außer dir.
  • Der Dozent erwirtschaftet einen gewissen Prozentsatz des Auftraggebers.
  • Andersrum: Auch wenn der Dozent ausschließlich einen Auftraggeber hat, kann eine Scheinselbstständigkeit vorliegen.

Hilfe bei der Statusfeststellung durch Profis

Wer vorab eine Beratung wünscht oder Hilfe benötigt, kann sich am besten an Experten wenden, dies sind meist Rechtsanwälte, die vor dem Antrag alles prüfen und eine Einschätzung abgeben. Ich habe im Internet die Clearingstelle Statusfeststellung gefunden. Einfach mal nachschauen und vergleichen 🙂 In den meisten Fällen ist eine erste Beurteilung kostenfrei.

Hier der Link: http://www.clearingstelle.de

Und hier der Hinweis: Ich kenne die Betreiber der Seite nicht und kann nichts zur Leistung, zum Preis oder der Seriosität sagen. Am besten du schaust selbst, ob du etwas findest 🙂

Antragsformular und Ablauf zur Statusfeststellung

Der Deutschen Rentenversicherung Bund stellt den Status fest und gibt darüber einen Bescheid heraus. Alle Antragsformulare findest du auf der Webseite des DRV unter diesem Link. Die Unterlagen sind meist etwas verwirrend und komplex, daher solltest du dir genug Zeit nehmen und die Hinweise zur Antragsbearbeitung gut durchlesen.

Nach Eingang des Antrages wird der Sachbearbeiter mit der Prüfung beginnen. Vor einem Bescheid werden alle Beteiligten (Auftraggeber und Auftragnehmer) angehört. Danach wird ein rechtsbehelfsfähiger, begründeter, Bescheid erstellt und verschickt. Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden, zumeist landet das Ganze am Ende vor einem Gericht.

Fazit: Offen

Du hast nun einen kleinen Überblick, wie das Ganze bei Dozenten läuft oder meistens geregelt wird. Auch hier noch mal eine dringende Warnung: Lasse dich ordentlich beraten, falls Unsicherheiten, Fragen oder Probleme auftreten.

Weitere Links und Hinweise

* Wir haben keine Vereinbarung mit dieser Webseite und erhalten keine Gegenleistung für die Nennung.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert